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RatgeberAktualisiert

Akkus und Powerbanks: Handgepäck richtig packen

Unterscheide eingebaute Akkus, Ersatzakkus und Powerbanks. Prüfe Wh und Kontakte und bereite Geräte vor, wenn eine Tasche in den Frachtraum muss.

Unterscheide drei Gruppen: eingebaute Akkus, Ersatzakkus und Powerbanks. Ihre Verpackungsregeln sind nicht identisch. Ein herausnehmbarer Lithium-Akku darf deshalb nicht automatisch ins Aufgabegepäck.

Wohin gehört welcher Akku?

KategoriePackentscheidung
PowerbankNur in die Kabine; vor der Gepäckabgabe am Gate herausnehmen
Lithium-Ersatzakku für Kamera, Laptop oder WerkzeugNur in die Kabine, jeden Akku einzeln gegen Kurzschluss schützen
Eingebauter Akku in gewöhnlicher ElektronikMöglichst in der Kabine; bei erlaubter Aufgabe Gerät vollständig ausschalten und vor Schäden oder unbeabsichtigter Aktivierung schützen

Quellen: FAA zu Ersatzakkus und elektronischen Geräten. Gerätespezifische Einschränkungen bleiben bestehen: Eine zulässige Werkzeugbatterie erlaubt nicht automatisch das Werkzeug an der Sicherheitskontrolle.

Kategorie und Kapazität prüfen

Die IATA-Passagiertabelle auf Seite 8 unterscheidet gewöhnliche wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh von solchen über 100 bis 160 Wh. Die größere eingebaute oder Ersatzakku-Kategorie benötigt eine Genehmigung des Betreibers; für große Ersatzakkus ist auch die Anzahl beschränkt. Daraus folgt weder eine 500-Wh-Laptopfreigabe noch eine allgemeine Grenze von zwei Ersatzakkus.

Powerbanks haben einen eigenen Eintrag: Der IATA-Passagierleitfaden nennt höchstens zwei mit jeweils höchstens 100 Wh. Diese strengere Orientierung und die Betreiberhinweise für 2026 müssen mit der konkreten Airline-Regel abgeglichen werden. Lies die Powerbank-Regeln, bevor du ein größeres Modell einpackst. Lade die Powerbank an Bord nicht auf.

Typenschild statt Schätzung

Nutze den Wh-Wert des Herstellers. Berechne nötigenfalls Ah × Nennspannung des Akkus, nicht die USB-Ausgangsspannung. Bei tatsächlich angegebenen 10.000 mAh und 3,7 V ergibt sich 10 × 3,7 = 37 Wh. Das ist eine Energiemenge, keine Beförderungsgenehmigung.

Vor der Gepäckabgabe

  1. Powerbanks und Lithium-Ersatzakkus herausnehmen.
  2. Offene Kontakte einzeln schützen, etwa mit passenden Abdeckungen oder getrennten Schutzhüllen.
  3. Modell und Wh-Angabe bereithalten; bei einer Anfrage Anzahl und eingebauten beziehungsweise losen Zustand nennen.
  4. Beschädigte, aufgeblähte oder sicherheitsbedingt zurückgerufene Akkus nicht mitnehmen. Herstelleranweisungen beachten und ungewöhnliche Hitze oder Rauch sofort dem Personal melden.

Für medizinische Geräte, Mobilitätshilfen und fahrbare Koffer gelten eigene Vorgaben. Der Gepäck-Checker prüft Maße und Gewicht, keine Akku- oder Gefahrgutfreigabe.

Quellen und Geltungsbereich

Recherche anhand von Quellen; kein Praxistest und keine Fachbegutachtung behauptet.

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