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RatgeberAktualisiert

Flug verspätet oder gestrichen: Rechte und Gepäck

EU-Betreuung, Ausgleich und US-Erstattung unterscheiden. Gepäckweg nach Umbuchung klären, Belege sichern und anwendbare Fristen prüfen.

Bei Verspätung oder Annullierung Flugstatus, angebotene Optionen und Gepäckort klären. Betreuung, Ausgleich für den Flug, Ticketerstattung und Gepäckforderung sind getrennte Fragen.

Wann EU-Regeln gelten

Verordnung 261/2004 erfasst Flüge innerhalb der EU sowie Abflüge aus der EU mit jeder Airline; bei Ankunft aus einem Nicht-EU-Land muss der Beförderer eine EU-Airline sein. Weitere Bedingungen zählen, etwa bereits erhaltene gleichwertige Leistungen außerhalb der EU. Den offiziellen Streckenbereich prüfen; nicht jede Ankunft in Europa ist abgedeckt.

Betreuung während der Wartezeit

Bei erfassten Flügen zählt für Betreuung die erwartete Abflugverspätung:

StreckeAbflugverspätung
Bis 1500 kmAb 2 Stunden
Innerhalb EU über 1500 km; sonstige Strecken von 1500 bis 3500 kmAb 3 Stunden
Andere Strecken über 3500 kmAb 4 Stunden

Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke passend zur Wartezeit sowie zwei Mitteilungen. Erfordert der neue Abflug eine Übernachtung, kommen Unterkunft und Transfer hinzu. Betreuung kann auch bei einer Ursache geschuldet sein, die den Ausgleich ausschließt. Airline um Hilfe bitten; wenn sie ausbleibt, notwendige angemessene Ausgaben belegen. Nicht jeden Einkauf als erstattbar behandeln.

Ab fünf Stunden Abflugverspätung kann bei Verzicht auf die Reise Erstattung ungenutzter Teile und bereits genutzter Teile ohne verbleibenden Reisezweck gewählt werden, gegebenenfalls mit Rückflug zum Ausgangspunkt.

Ausgleich für verspätete Ankunft

Es zählt die Verspätung am Endziel, nicht nur beim Abflug. Bei erfasstem Flug ohne anwendbare Ausnahme:

Strecke und AnkunftsverspätungBetrag je Passagier
Bis 1500 km; mindestens 3 Stunden250 EUR
Innerhalb EU über 1500 km; andere Strecken von 1500 bis 3500 km; mindestens 3 Stunden400 EUR
Über 3500 km zwischen EU und Nicht-EU; 3 bis unter 4 Stunden300 EUR
Diese Strecke über 3500 km; mindestens 4 Stunden600 EUR

Ein interner Airline-Streik ist nicht automatisch außergewöhnlich. Wetter oder externe Streiks können es sein; die Airline muss Zusammenhang und Unvermeidbarkeit trotz angemessener Maßnahmen nachweisen. Nicht jede technische Störung oder jeder Streik beseitigt den Anspruch.

Wenn der Flug annulliert wird

Im EU-Bereich besteht eine Wahl zwischen entsprechender Erstattung, anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder späterem passenden Termin nach Platzverfügbarkeit; nicht alle drei zugleich. Betreuung hängt von Wartezeit und gewählter Option ab. Ausgleich ist separat: Mitteilung mindestens 14 Tage vorher, bestimmte rechtzeitig angebotene Alternativen bei kürzerer Frist oder außergewöhnliche Umstände können ihn ausschließen; anderweitige Beförderung kann ihn reduzieren. Konkrete Zeiten und Voraussetzungen in der offiziellen Quelle prüfen.

Flüge nach, aus oder innerhalb der USA

Bei Annullierung oder erheblicher Verspätung/Änderung und Verzicht auf angebotenen Alternativflug, Guthaben oder andere Ersatzleistung gilt die DOT-Erstattung, auch bei nicht erstattbarem Tarif. Mindestens drei Stunden spätere Ankunft im Inland oder sechs international sind ein Kriterium; weitere erhebliche Änderungen zählen. Wer den geänderten Flug oder die Alternative nutzt, kann nicht automatisch volle Erstattung erwarten.

Kein allgemeiner fester Ausgleich für Unannehmlichkeiten wie EU261. Verpflegung, Hotel oder Umbuchung auf eine andere Airline hängen von konkreten Pflichten und Zusagen ab. Zusagen im Kundendienstplan für beeinflussbare Ursachen sind bindend. Plan und DOT-Dashboard prüfen; nicht jede Airline bietet dieselben Leistungen.

Gepäckweg ausdrücklich klären

Aufgegebenes Gepäck wechselt nicht garantiert automatisch den Flug, erscheint nicht zwingend am ursprünglichen Schalter und wird nicht weltweit kostenlos zum Hotel geliefert. Vor Umbuchung oder Verlassen klären, wo es ist, ob Abholung und erneutes Aufgeben nötig sind und wie Übergabe oder Zustellung erfolgt.

Fehlt es bei Ankunft, sofort melden, PIR/Referenz und Belege für tatsächlichen Bedarf sichern. Bei geltendem Montreal-Übereinkommen Schäden sofort schriftlich, spätestens sieben Kalendertage nach Empfang reklamieren; Verspätung spätestens 21 Tage ab Bereitstellung. Anerkannter Verlust oder Nichterscheinen 21 Tage nach erwarteter Ankunft sind nicht dieselbe Frage wie eine angebliche weltweite siebentägige Verlustfrist.

Gewöhnliche Grenze: 1519 SZR je Passagier, mit schwankender Umrechnung, Haftung und Ausnahmen; keine automatische Zahlung und kein fester Betrag von 2300 Euro/Dollar. Separate zweijährige Gepäckklagefrist ersetzt kurze Meldungen nicht und gilt nicht pauschal für Flugansprüche. Siehe Gepäckrechte.

Belege und Beschwerde

Buchung, Mitteilungen, Ankunftszeiten, Etiketten, Quittungen und Antworten sichern. Schriftliche Erklärung erbitten; kein erfundenes Pflichtformular PIU verlangen. EU261-Forderung an den ausführenden Beförderer richten, nicht allein den Ticketverkäufer als verantwortlich ansehen. Bei fehlender Lösung zuständige Stelle, Verfahren und Fallfristen prüfen. Keine weltweite Sechsmonats-/Sechsjahresfrist oder garantierte Antwort binnen 4–8 Wochen. Externe Hilfe ist optional; Bedingungen und Kosten prüfen, ohne Beschleunigung zu versprechen.

Quellen und Geltungsbereich

Recherche anhand von Quellen; kein Praxistest und keine Fachbegutachtung behauptet.

Häufige Fragen

Ist jede Ankunft in der EU erfasst?

Nein. Bei Ankunft aus Nicht-EU-Ländern verlangt EU261 einen EU-Beförderer und weitere Voraussetzungen. Abflüge aus der EU und interne Flüge haben einen anderen Bereich.

Sind nach drei Stunden stets 600 Euro fällig?

Nein. Endankunft und Strecke zählen. Erfasste EU/Nicht-EU-Strecken über 3500 km: 3 bis unter 4 Stunden ergeben 300 EUR, ab 4 Stunden 600 EUR, sofern keine Ausnahme greift.

Entfällt bei Streik auch Betreuung?

Nicht automatisch. Interner Airline-Streik ist nicht von selbst außergewöhnlich; auch eine ausgleichsausschließende Ursache kann Betreuungspflichten bestehen lassen.

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